Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden, ist ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Wer gegen die neue Verordnung verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, deren Höhe in bestimmten Fällen auf bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes festgelegt ist.
Zu dem Mittelstandsforum
„Wer nicht handelt, haftet“ – Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden
laden die SUMMACOM und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) e.V. in der Wirtschaftsregion Saarland
am Donnerstag, den 12. April 2018 um 18.00 Uhr
bei SUMMACOM, Kastanienweg 11-13, 66386 St. Ingbert (www.summacom.de)
recht herzlich ein.
Als Referentin konnte Frau Rechtsanwältin Kerstin Schwarz (WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Saarbrücken, https://www.webvocat.de/) gewonnen werden.
Im Anschluss gibt es Gelegenheit zur Diskussion mit der Referentin und – wie immer – zu anregenden Gesprächen und zum Erfahrungsaustausch mit Unternehmerkollegen. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis Montag, den 9. April 2018 per E-Mail an andreas.dippe@bvmw.de.
Ergänzend auch noch einmal der Hinweis: Unter www.bvmw.de stehen im Mitgliederbereich („LOGIN“ oben rechts) die BVMW-Checkliste zur Datenschutz-Grundverordnung sowie Mustervorlagen zur Meldung einer Datenpanne, für eine Verpflichtung zum Datengeheimnis für Mitarbeiter, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine Erfassung der Verarbeitungstätigkeit sowie eine Veröffentlichungseinwilligung zur Verfügung.