Zuschuss zu Beratungsdienstleistungen für Unternehmen in der Coronakrise

Um in Zeiten des Coronavirus eine schnelle und unbürokratische Unterstützung zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Soforthilfeprogramm gestartet. Das Programm richtet sich an KMU, die aufgrund der aktuellen Krise Unterstützung durch professionelle Berater*innen in Anspruch nehmen.
Das Programm kann seit dem 3. April 2020 beantragt werden und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Die betroffenen Unternehmen erhalten einen hundertprozentigen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Der Antrag kann hier gestellt werden. Wichtig ist, dass die Beratung erst nach Bestätigung des Antrages beginnen darf. Es ist nicht möglich, sich den bereits ausgezahlten Betrag im Nachhinein zurückzuholen.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus unter negativen wirtschaftlichen Auswirkungen leiden.
Die Unternehmen und Freiberufler müssen die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen:
Das Beratungsunternehmen muss im Beratungsbericht die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen nachvollziehbar darstellen.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen hundertprozentigen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Zu den bezuschussten Kosten gehören Beratungs-, Honorar- und Reisekosten sowie Auslagen des Beratenden.
Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und wird vom Unternehmen getragen. Ein Stunden- oder Tagessatz für beanspruchte Beratungsleistungen ist nicht vorgegeben.
Anträge auf Förderung einer Beratung können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Die Verwendungsnachweise müssen spätestens sechs Monate nach Bestätigung des Antrages eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann auf Nachfrage rechtzeitig vor Ablauf der sechs Monate eine Fristverlängerung gewährt werden.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Kontoverbindung muss im Verwendungsnachweis eingetragen werden und mit der in der Beraterrechnung angegebenen Kontoverbindung übereinstimmen.
Die antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der
Antragsteller erklärt sich dazu bereit, dass das BAFA den Zuschuss in voller Höhe direkt an den Berater auszahlt. Betroffene Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen beantragen. Dafür ist nicht  unbedingt notwendig, das betroffene Unternehmen vor Ort zu beraten.
Alle Informationen können Sie der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015 (BAnz AT 31.12.2015 B4), der geänderten Fassung vom 25. März 2019 (BAnz AT 01.04.2019 B2) und der modifizierten Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen (Banz AT 02.04.2020 B5) entnehmen.
Das Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie hier.