Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Die Bundesregierung stellt weitere 25 Milliarden Euro für weitere Überbrückungshilfen für Unternehmen in Deutschland zur Verfügung. Das Verfahren erfolgt komplett digital über eine Plattform des Bundes. Für die Bewilligung sind die Bundesländer verantwortlich – wie schon beim Soforthilfeprogramm des Bundes. Im Saarland wird dies durch die IHK Saarland unterstützt, die Freigabe der Auszahlung erfolgt im Wirtschaftsministerium.

Das Programm bezieht sich auf die Monate Juni, Juli und August 2020 und ersetzt anteilig anfallende Fixkosten, gestaffelt nach Höhe des Umsatzeinbruchs. Der Antrag kann einmalig bis zum 31. August 2020 gestellt werden, allerdings zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese erhalten nach erfolgreicher Registrierung per Post einen PIN-Brief, mit dem die Anträge gestellt werden können.

Registrierung, allgemeine Informationen und FAQs des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern steht ein Service-Desk des Bundes zur Verfügung: +49 69 273169555, Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr.