Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbständigkeit bietet die Bundesagentur für Arbeit unter gewissen Voraussetzungen einen Gründungszuschuss an. Um dieses Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens (gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:
- Formular „Anforderung einer fachlichen Stellungnahme“
- Kopie des „Antrages auf Gewährung von Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit“ mit Sichtvermerk der Agentur für Arbeit
- Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
- Unternehmenskonzept
Zur Erstellung des Unternehmenskonzepts bieten sich die Vorlagen der Gründungswerkstatt Saarland an, unter www.gruendungswerkstatt-saarland.de
Um Ihnen die Gründungsplanung und Konzepterstellung zu erleichtern, bietet die IHK Schulungen an, in denen vermittelt wird, wie die erforderlichen Pläne aufgebaut sind und erstellt werden.
Referentin:
Nicole Wehrum, IHK Saarland
Ansprechpartner:
Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung
Dr. Thomas Pitz
Wissenschaftlicher Referent
Gründung, Unternehmensförderung, Unternehmenskonzept, Fördermittel, Nachfolge, Gründungsveranstaltungen, Wirtschafts–Senioren
Tel.: +49 681 9520-211
E-Mail: thomas.pitz(at)saarland.ihk.de
Anmeldung: https://www.saarland.ihk.de/p/Unternehmenskonzeptschulung_Webinar-15-15895.html