Corona-Soforthilfe des Bundes
Kleinstunternehmer mit maximal 10 Beschäftigten, Freiberufler und Solo-Selbständige, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, können die Corona Soforthilfe des Bundes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes beantragen.
Die Soforthilfe beinhaltet folgende Maßnahmen:
– Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
– Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate.
– Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Mit den Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige können akute Liquiditätsengpässe überwunden werden. Die Hilfe betrifft vor allem laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter folgendem Link:https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe-bund/soforthilfe-bund_node.html
Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung oder sonstigen Fragen behilflich – nehmen Sie Kontakt auf: 06826 5202-0 oder per Email: info(at)wfg-saarpfalz.de
Anmerkung zur Kleinunternehmer Soforthilfe des Landes:
Anträge auf Soforthilfe sind ab sofort (Stand 03.04.2020) nur noch für das Bundesprogramm möglich.
Das saarländische Soforthilfe-Programm wurde in Erwartung einer zeitnahen Bundesförderung erstellt. Diese ist ab sofort abrufbar. Anträge auf das Soforthilfeprogramm des Saarlandes sind daher ab sofort nicht mehr möglich. Bereits eingegangene Anträge werden aber selbstverständlich noch bearbeitet.